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title: "§ 1 UniBwLeistBV — Geltungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/unibwleistbv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/unibwleistbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 1 UniBwLeistBV — Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren, Präsidentinnen und Präsidenten sowie Kanzlerinnen und Kanzler an den Universitäten der Bundeswehr, soweit ihnen Ämter der Bundesbesoldungsordnung W übertragen sind. Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.

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— Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an den Universitäten der Bundeswehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/unibwleistbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
