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title: "Art 1 UNFreiwProgrAbkG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/unfreiwprograbkg/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/unfreiwprograbkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# Art 1 UNFreiwProgrAbkG

Dem in New York am 10. November 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen, dem Notenwechsel vom selben Tag und der einseitigen deutschen Erklärung zu Artikel 8 des Abkommens wird zugestimmt. Das Abkommen, der Notenwechsel und die Erklärung werden nachstehend veröffentlicht.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/unfreiwprograbkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
