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title: "Anhang EV UmstGErwNwG — Auszug aus EinigVtrVbg Art 3  (BGBl. II 1990, 1239)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/umstgerwnwg/anhang-ev"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/umstgerwnwg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# Anhang EV UmstGErwNwG — Auszug aus EinigVtrVbg Art 3

(BGBl. II 1990, 1239)

Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend.



















Zu Kapitel II



(Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern) ...

12.



Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 503) mit folgenden Maßgaben:

a)



In den Fällen des § 5 Abs. 4 Satz 2 entscheidet anstelle des zeitweiligen Sonderausschusses eine Kammer für Verwaltungssachen bei dem Kreisgericht, in dessen Bezirk das Gesamtguthaben zur Umstellung angemeldet worden ist.

b)



Dieses Gericht entscheidet auch über Beschwerden nach § 6. ...

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— Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/umstgerwnwg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
