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title: "§ 15 UKlaG — Ausnahme für das Arbeitsrecht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/uklag/15"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:34+00:00"
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# § 15 UKlaG — Ausnahme für das Arbeitsrecht

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.

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— Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
