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title: "§ 2 TrZollV — Fristverlängerung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/trzollv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/trzollv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 2 TrZollV — Fristverlängerung

Die in der Bewilligung festgesetzte Frist, innerhalb derer die Waren an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere übergeben werden müssen, kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag verlängert werden.

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— Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/trzollv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
