TreuhAbschlG

Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt

Ausfertigungsdatum:
09.08.1994
Fundstelle:
BGBl I 1994, 2062
Stand:
20120625145858
Art 1

Änderung des Treuhandgesetzes

-

Art 2

Aufhebung der Satzung der Treuhandanstalt

-

Art 3

Änderung sonstiger Gesetze

-

Art 4

Übergangsvorschriften

(1) Bis zum Erlaß einer neuen Geschäftsordnung nach § 2 Abs. 4 des Treuhandgesetzes gilt die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes geltende Geschäftsordnung fort.

(2) § 6 des Treuhandgesetzes ist letztmalig auf den Jahresabschluß 1994 anzuwenden.

Art 5

Inkrafttreten

Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e, Nr. 3, 7 und 9, soweit dieser § 23b Satz 2 des Treuhandgesetzes einfügt, tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.