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title: "Art 1 TonTrÜbkG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tontr_bkg/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tontr_bkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# Art 1 TonTrÜbkG

Dem in Genf am 29. Oktober 1971 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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— Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tontr_bkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
