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title: "Anlage TKTransparenzV — (zu § 9 Absatz 1)Überprüfung der Datenübertragungsrate"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tktransparenzv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tktransparenzv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# Anlage TKTransparenzV — (zu § 9 Absatz 1)Überprüfung der Datenübertragungsrate

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2981 - 2982)





 1.Name des Anbieters:

 2.Datum/Uhrzeit:

 3.Name des Endnutzers:

 4.Adresse:

 5.Ergebnis zur Download-Rate:



 6.Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Download:

%

Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Download-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht].

 7.Ergebnis zur Upload-Rate:



 8.Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Upload:

%

Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Upload-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht].

 9.die Paketlaufzeit:

10.Erläuterungen des [NAME DES ANBIETERS], welche Faktoren das Messergebnis beeinflussen können [optional]:

11.Vertraglich vereinbarte Entschädigungs- und Erstattungsregelungen sowie Sonderkündigungsrechte:

Hinweis:

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet im Internet unter http://www.breitbandmessung.de eine vom jeweiligen Anbieter unabhängige Messsoftware an, mit der die Datenübertragungsrate von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen überprüft werden kann.

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— Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tktransparenzv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
