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title: "Inhaltsübersicht TierZDV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tierzdv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tierzdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# Inhaltsübersicht TierZDV

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen





§  1Begriffsbestimmungen

Kapitel 2

Zuchtverbände,

Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme





§  2Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person

§  3Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere

§  4Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine

§  5Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren

§  6Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen

§  7Pferdesportliche Veranstaltungen

§  8Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse

§  9Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen

Kapitel 3

Gewinnung, Behandlung,

Lagerung, Abgabe und Verwendung

von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

Abschnitt 1

Künstliche Besamung





§ 10Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation

§ 11Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation

§ 12Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation

§ 13Kennzeichnung von Samen

§ 14Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein

§ 15Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen

Abschnitt 2

Tierzüchterische Bestimmungen

für die künstliche Besamung





§ 16Prüfeinsatz

Abschnitt 3

Embryotransfer





§ 17Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit

§ 18Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder ‑Erzeugungseinheit

§ 19Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit

§ 20Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen

§ 21Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein

§ 22Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen

Abschnitt 4

Bestimmungen zum Datenzugang





§ 23Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

Kapitel 4

Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz

Abschnitt 1

Ausbildungsstätten





§ 24Anforderungen an Ausbildungsstätten

Abschnitt 2

Lehrgänge über künstliche Besamung

Unterabschnitt 1

Lehrgänge für Besamungsbeauftragte





§ 25Zulassungsvoraussetzungen

§ 26Lehrinhalte

§ 27Abschlussprüfung

Unterabschnitt 2

Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung





§ 28Zulassungsvoraussetzungen

§ 29Lehrinhalte

§ 30Abschlussprüfung

Abschnitt 3

Lehrgänge über Embryotransfer





§ 31Zulassungsvoraussetzungen

§ 32Lehrinhalte

§ 33Abschlussprüfung

Kapitel 5

Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften





§ 34Ordnungswidrigkeiten

§ 35Übergangsvorschriften

§ 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Anlage 1

(zu den §§ 10

und 11)Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation

Anlage 2

(zu § 11 Satz 1

Nummer 5

bis 7 und 11)Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind

Anlage 2a

(zu § 11 Satz 1

Nummer 7a)Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind

Anlage 3

(zu § 17)Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit

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— Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes 1 , 2

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tierzdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
