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title: "§ 31 TierZDV — Zulassungsvoraussetzungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tierzdv/31"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tierzdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 31 TierZDV — Zulassungsvoraussetzungen

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1.



die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und

2.



eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.

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— Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes 1 , 2

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tierzdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
