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title: "Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (TierSchNutztV)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:22:45+00:00"
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# Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (TierSchNutztV)

Volltext-Index zu **Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (TierSchNutztV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv).

## Vorschriften
- [Inhaltsübersicht](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/inhaltsuebersicht.md)
- [§ 1 — Anwendungsbereich](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/1.md)
- [§ 2 — Begriffsbestimmungen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/2.md)
- [§ 3 — Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/3.md)
- [§ 4 — Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/4.md)
- [§ 5 — Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/5.md)
- [§ 6 — Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/6.md)
- [§ 7 — Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu
zwei Wochen in Ställen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/7.md)
- [§ 8 — Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über
zwei bis zu acht Wochen in Ställen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/8.md)
- [§ 9 — Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über
acht Wochen in Ställen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/9.md)
- [§ 10 — Platzbedarf bei Gruppenhaltung](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/10.md)
- [§ 11 — Überwachung, Fütterung und Pflege](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/11.md)
- [§ 12 — Anwendungsbereich](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/12.md)
- [§ 13 — Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/13.md)
- [§ 13a — Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/13a.md)
- [§ 14 — Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/14.md)
- [§ 15 — Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/15.md)
- [§ 16 — Anwendungsbereich](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/16.md)
- [§ 17 — Sachkunde](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/17.md)
- [§ 18 — Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/18.md)
- [§ 19 — Anforderungen an das Halten von Masthühnern](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/19.md)
- [§ 20 — Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/20.md)
- [§ 21 — Anwendungsbereich](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/21.md)
- [§ 22 — Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/22.md)
- [§ 23 — Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/23.md)
- [§ 24 — Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/24.md)
- [§ 25 — Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/25.md)
- [§ 26 — Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/26.md)
- [§ 27 — Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/27.md)
- [§ 28 — Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/28.md)
- [§ 29 — Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/29.md)
- [§ 30 — Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/30.md)
- [§ 31 — Anwendungsbereich](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/31.md)
- [§ 32 — Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/32.md)
- [§ 33 — Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/33.md)
- [§ 34 — Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/34.md)
- [§ 35 — Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/35.md)
- [§ 35a — Sachkunde](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/35a.md)
- [§ 36 — Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/36.md)
- [§ 37 — Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/37.md)
- [§ 44 — Ordnungswidrigkeiten](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/44.md)
- [§ 45 — Übergangsregelungen](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/45.md)
- [§ 46 — (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)](https://juralernen.de/gesetze/tierschnutztv/46.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
