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title: "§ 41 TierHaltKennzG — Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tierhaltkennzg/41"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tierhaltkennzg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 41 TierHaltKennzG — Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

Verweisungen in diesem Gesetz auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in Anlage 11 angegebenen Fassungen.

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— Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden*,**

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tierhaltkennzg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
