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title: "Anlage 8 Tier-LMHV — (zu § 12)Muster"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tier-lmhv/anlage-8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# Anlage 8 Tier-LMHV — (zu § 12)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Begleitschein

zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch

verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004



1.



Angaben zum Tier:





Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....

Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....





2.



Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer

Name, Adresse:





Registriernummer des Erzeugerbetriebs:





erklärt:

Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof

.....

in ..... gebracht.



                   

Das Tier

–



hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,

–



ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.

Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en





......

......

(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)





3.



(weggefallen)

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— Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs * ** ***

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
