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title: "Anlage 1 Tier-LMÜV — (zu § 8)Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tier-lm_v/anlage-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lm_v/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# Anlage 1 Tier-LMÜV — (zu § 8)Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)







1.



Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde









2.



Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde









3.



(weggefallen)

4.



Stempel für genussuntaugliches Fleisch

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— Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs 1 , 2

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lm_v/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
