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title: "§ 15 ThUG — Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/thug/15"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/thug/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 15 ThUG — Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 14 bereits vor Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Beiordnung eines Rechtsanwalts erlassen. Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.

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— Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/thug/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
