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title: "Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (THAMNV)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/thamnv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/thamnv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:22:37+00:00"
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# Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (THAMNV)

Volltext-Index zu **Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (THAMNV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/thamnv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/thamnv](https://juralernen.de/gesetze/thamnv).

## Vorschriften
- [§ 1 — Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter](https://juralernen.de/gesetze/thamnv/1.md)
- [§ 2 — Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter](https://juralernen.de/gesetze/thamnv/2.md)
- [§ 3 — Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen](https://juralernen.de/gesetze/thamnv/3.md)
- [§ 4 — Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen](https://juralernen.de/gesetze/thamnv/4.md)
- [§ 5 — Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen](https://juralernen.de/gesetze/thamnv/5.md)
- [§ 6 — Ordnungswidrigkeiten](https://juralernen.de/gesetze/thamnv/6.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
