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title: "Anlage TermVInfGebV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/termvinfgebv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/termvinfgebv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# Anlage TermVInfGebV

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 291, S. 4)Abschnitt 1Gebühren und Auslagen für das Zertifizierungsverfahren





NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen

1.1Einrichtung des Zugangs zum Zertifizierungsportal34,00 €

1.2Ergebnisprüfung für Neu-, Re- und Erweiterungszertifizierung einschließlich der automatischen Rezertifizierung1 222,10 €

1.3Sichtprüfung für Neu-, Re- und Erweiterungszertifizierung (pro Sichtprüfungstermin) einschließlich der automatischen Rezertifizierung681,04 €

1.4Entzug der Zulassung4 000,00 €

1.5Herstellung von Abschriften und Ausdrucken

je DIN A4-Kopie Schwarz/Weiß0,10 €

je DIN A3-Kopie Schwarz/Weiß0,15 €

je DIN A4-Farbkopie0,50 €

je DIN A3-Farbkopie0,75 €

1.6Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgernin voller Höhe

1.7Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines WiderspruchsBis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr; mindestens 68,00 €, höchstens 350,00 €

1.8Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderungin voller HöheAbschnitt 2Gebühren und Auslagen für die Anbindung des Nutzers

der Schnittstelle an den 116117 Terminservice





NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen

2.1Einrichtung des Zugangs eines Nutzers der Schnittstelle im 116117 Terminservice811,59 €

2.2Erstellung des Schlüsselmaterials67,63 €

2.3Übergabe des Schlüsselmaterials67,63 €

2.4Anbindung und Test nach tatsächlichem Aufwand67,63 €

je angefangene Stunde

2.5Sperrung des Zugangs135,27 €Abschnitt 3Gebühren und Auslagen für die Nutzung der Schnittstelle





NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen

3.1Transaktion „Suchen“, „Buchen“, „Absagen“ oder „Vermittlungscode anfordern“ nach § 5 Absatz 1Je 0,0385 €

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— Gebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/termvinfgebv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
