Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
- Ausfertigungsdatum:
- 28.02.1990
- Fundstelle:
- BGBl I 1990, 437
- Stand:
- 20260506174752
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten/den Präsidentinnen
der Oberpostdirektionen,
des Fernmeldetechnischen Zentralamtes und
des Zentralamtes für Mobilfunk den Leitern/den Leiterinnen
des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie den Rektoren/den Rektorinnen
der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft.
Deutsche Bundespost TELEKOM
Der Vorstand
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