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title: "II. TELEKOMBeihAZAnO — Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/telekombeihazano/ii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/telekombeihazano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# II. TELEKOMBeihAZAnO — Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertragen wir die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in den in Abschnitt I genannten Angelegenheiten auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST. Für besondere Fälle behalten wir uns die Vertretung des Dienstherrn vor.

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— Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/telekombeihazano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
