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title: "Anlage 7 TAppV — (zu § 56 Abs. 3)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tappv/anlage-7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tappv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# Anlage 7 TAppV — (zu § 56 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2016, 3343;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)











(Bezeichnung der zuständigen Behörde)

Bescheinigung

über die praktische Ausbildung

in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Der/Die Studierende der Veterinärmedizin



(Vor- und Zuname)

hat

1.in der Zeit vombis

in dem Schlachthof in,Tierart:,

2.in der Zeit vombis

in dem Schlachthof in,Tierart:,

3.in der Zeit vombis

in dem Schlachthof in,Tierart:,

die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung abgeleistet.

Zu oben Nummer 1.:

Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der

Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.

,den



(Siegel oder Stempel)

(Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)

Zu oben Nummer 2.:

Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der

Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.

,den



(Siegel oder Stempel)

(Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)

Zu oben Nummer 3.:

Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der

Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.

,den



(Siegel oder Stempel)

(Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)

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— Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tappv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
