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title: "§ 36 TAppV — Virologie"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/tappv/36"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tappv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 36 TAppV — Virologie

In dem Prüfungsfach Virologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die veterinärmedizinisch wichtigen Virusarten, über Ätiologie, Verlauf, Diagnose, Verhütung und Bekämpfung der durch sie hervorgerufenen Erkrankungen bei Tieren sowie ihre Bedeutung für die Gesundheit des Menschen nachzuweisen. Dabei sind Fragen der Immunologie, der Epidemiologie und der Tierseuchenlehre zu berücksichtigen.

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— Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tappv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
