---
title: "§ 2 VorgV — Fachvorgesetzte"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/svorgesv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
---

# § 2 VorgV — Fachvorgesetzte

Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.

---

— Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
