Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Ausfertigungsdatum:
- 06.10.2016
- Fundstelle:
- BGBl I 2016, 2216
- Stand:
- 20260506175746
Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der durch Artikel 446 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:
Übertragung der Verordnungsermächtigung
Die in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.