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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Ausfertigungsdatum:
06.10.2016
Fundstelle:
BGBl I 2016, 2216
Stand:
20260506175746
Eingangsformel

Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der durch Artikel 446 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:

§ 1

Übertragung der Verordnungsermächtigung

Die in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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