---
title: "§ 7 StVorV — Zuweisungsvorschlag"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stvorv/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stvorv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
---

# § 7 StVorV — Zuweisungsvorschlag

Kommt ein Bewerber für die angestrebte Verwendung in Betracht, so schlägt ihn die Vormerkstelle der Einstellungsbehörde zur Eignungsfeststellung und Auswahl vor, sofern vorbehaltene Stellen zur Verfügung stehen.

---

— Stellenvorbehaltsverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stvorv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
