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title: "§ 4 StVOAusnV 9"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stvoausnv_9/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 4 StVOAusnV 9

Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.

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— Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
