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title: "Anlage 1 StVO — (zu § 40 Absatz 6 und 7)Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stvo_2013/anlage-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# Anlage 1 StVO — (zu § 40 Absatz 6 und 7)Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 390 - 393)





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lfd. Nr.ZeichenErläuterungen

Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)

1Zeichen 101



GefahrstelleEin Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

2Zeichen 102



Kreuzung oder EinmündungKreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

3Zeichen 103



Kurve

4Zeichen 105



Doppelkurve

5Zeichen 108



Gefälle

6Zeichen 110



Steigung

7Zeichen 112



Unebene Fahrbahn

8Zeichen 114



Schleuder- oder RutschgefahrSchleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz

9Zeichen 117



Seitenwind

10Zeichen 120



Verengte Fahrbahn

11Zeichen 121



Einseitig verengte Fahrbahn

12Zeichen 123



Arbeitsstelle

13Zeichen 124



Stau

14Zeichen 125



Gegenverkehr

15Zeichen 131



Lichtzeichenanlage

16Zeichen 133



Fußgänger

17Zeichen 136



Kinder

18Zeichen 138



Radverkehr

19Zeichen 142



Wildwechsel

Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)

20Zeichen 151



Bahnübergang

21Zeichen 156



Bahnübergang mit

dreistreifiger BakeBahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.

22Zeichen 159



Zweistreifige BakeZweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang

23Zeichen 162



Einstreifige BakeEinstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang

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— Straßenverkehrs-Ordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
