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title: "§ 6 StVO 2013 — Vorbeifahren"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stvo_2013/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html"
updated: "2026-07-01T04:24:42+00:00"
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# § 6 StVO 2013 — Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.

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— Straßenverkehrs-Ordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
