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title: "§ 5 StromVKG — Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stromvkg/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stromvkg/index.html"
updated: "2026-09-01T02:24:01+00:00"
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# § 5 StromVKG — Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten

(1) Die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten findet in einem Gebotstermin am 18. Mai 2027 statt.

(2) Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2 Gigawatt.

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— Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stromvkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
