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title: "§ 20 StromPBG — Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/strompbg/20"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 20 StromPBG — Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern

Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben einen finanziellen Anspruch auf Erstattung der nach § 4 Absatz 1 geleisteten Entlastungsbeträge gegenüber dem für die betreffende Netzentnahmestelle regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.

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— Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
