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title: "Art 1 StiftEinsatzMedBWErl 2025 — Stiftung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stifteinsatzmedbwerl_2025/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stifteinsatzmedbwerl_2025/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Art 1 StiftEinsatzMedBWErl 2025 — Stiftung

Als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an Einsätzen oder besonderen Verwendungen im Ausland im Rahmen humanitärer, friedenserhaltender oder friedensschaffender Maßnahmen stifte ich für Soldatinnen und Soldaten sowie für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr die Einsatzmedaille der Bundeswehr.

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— Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stifteinsatzmedbwerl_2025/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
