---
title: "§ 8 StBVV — Vorschuß"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stbgebv/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
---

# § 8 StBVV — Vorschuß

Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.

---

— Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
