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title: "Anlage 7 StBAPO — (zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1)Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stbapo_2022/anlage-7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Anlage 7 StBAPO — (zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1)Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1939 - 1940)







Vor- und Familiennamegeboren am



Dienst- oder AmtsbezeichnungFinanzamt









NotenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahl

x Multiplikator

I.Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (§ 35 StBAPO, Anlage 5)

II.Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4)

III.Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 40 StBAPO)

Prüfungsfach

Allgemeines Abgabenrecht

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzsteuer

Buchführung und Bilanzwesen

Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde oder eine Kombination aus beiden Fächern

Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl

(§ 12 Abs. 3 StBAPO)

Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.

IV.Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 41 Abs. 2 StBAPO)

Notenpunktzahl der Beurteilung in der beruflichen Ausbildung (I.)x 6

Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.)x 6

Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 20

Summe = Zulassungsnotenpunktzahl









NotenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahl

x Multiplikator

V.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 42 Abs. 1 und 6 StBAPO)

Prüfungsfach









Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl

VI.Ergebnis der Laufbahnprüfung

(§ 43 Abs. 3 StBAPO)

Notenpunktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (I.)x 6

Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.)x 6

Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 20

Durchschnittsnotenpunktzahl in der mündlichen Laufbahnprüfung (V.)x 8

Summe = Endnotenpunktzahl



Prüfungsgesamtnote

(§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 43 Abs. 4 StBAPO)









Ort, Datum



Die/Der Vorsitzende

des Prüfungsausschusses



Unterschrift

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— Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
