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title: "Anlage 3 StBAPO — (zu § 33 Absatz 1)Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stbapo_2022/anlage-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Anlage 3 StBAPO — (zu § 33 Absatz 1)Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1933)







Bildungseinrichtung

Teilbeurteilung der Leistungen







von

Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname



Finanzamt

im ersten Teilabschnitt

der fachtheoretischen Ausbildung





FachNotenpunktzahl

der Leistungen

Politische Bildung, Staatskunde

Allgemeines Abgabenrecht

Allgemeine Rechtskunde

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzsteuer

Buchführung und Bilanzwesen

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Steuererhebung

Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung





Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)

Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)





Kenntnis genommen:



Ort, DatumOrt, Datum



Leitung der BildungseinrichtungVor- und Familienname der beurteilten Person

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— Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
