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title: "Anlage 18 StBAPO — (zu § 71 Absatz 3 und § 73 Absatz 1)Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stbapo_2022/anlage-18"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Anlage 18 StBAPO — (zu § 71 Absatz 3 und § 73 Absatz 1)Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1957 - 1958)







Vor- und Familiennamegeboren am



Dienst- oder AmtsbezeichnungFinanzamt









NotenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahl

x Multiplikator

I.Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (§ 60 StBAPO, Anlage 15)

II.Beurteilung in den Teilen der Fachstudien

(§ 58 Abs. 1 StBAPO)

Studiennote Grundstudium

(§ 58 Abs. 1 und 2 StBAPO, Anlage 13)

Studiennote Hauptstudium

(§ 58 Abs. 1 und 3 StBAPO, Anlage 14)

III.Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 70 StBAPO)

Prüfungsfach

Abgabenrecht

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzsteuer

Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung

Besteuerung der Gesellschaften

Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl

(§ 12 Abs. 3 StBAPO)

Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.

IV.Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 71 Abs. 2 StBAPO)

Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (I.)x 5

Studiennote für das Grundstudium (II.)x 7

Studiennote für das Hauptstudium (II.)x 8

Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 14

Summe









NotenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahlDurchschnitts-

notenpunktzahl

x Multiplikator

V.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 72 Abs. 1 und 6 StBAPO)

Prüfungsfach









Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl

VI.Ergebnis der Laufbahnprüfung

(§ 73 Abs. 1 und 2 StBAPO)

Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (I.)x 5

Studiennote für das Grundstudium (II.)x 7

Studiennote für das Hauptstudium (II.)x 8

Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 14

Durchschnittsnotenpunktzahl in der mündlichen Laufbahnprüfung (V.)x 6

Endnotenpunktzahl



Prüfungsgesamtnote (§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 73 Abs. 4 StBAPO)









Ort, Datum



Die/Der Vorsitzende

des Prüfungsausschusses



Unterschrift

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— Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
