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title: "Anlage 14 StBAPO — (zu § 58 Absatz 1 und Absatz 3)Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stbapo_2022/anlage-14"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Anlage 14 StBAPO — (zu § 58 Absatz 1 und Absatz 3)Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1950 - 1951)







Bildungseinrichtung

Beurteilung der Leistungen







von

Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname



Finanzamt

im Hauptstudium









Fach*1Notenpunktzahl

I.Studienleistungen im Hauptstudium

Abgabenrecht

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzsteuer

Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung

Besteuerung der Gesellschaften

Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement*2

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns*2

Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl

(§ 12 Abs. 3 StBAPO)(1)

Durchschnittsnotenpunktzahl x 5(A)

(1) x 5



II.Schriftliche Arbeit

Leistung der schriftlichen Arbeit(2)

Notenpunktzahl x 2(B)

(2) x 2









III.Schwerpunktthema

(3)

Notenpunktzahl(C)

(3)



Summe



A + B + C

Summe : 8



(A + B + C) : 8

Studiennote Hauptstudium

(analog § 12 Absatz 3 StBAPO)



Hinweise:



*1:Sofern Teilgebiete der nachstehenden Fächer zu einem Fach zusammengefasst werden, kann dieses Fach beurteilt werden.

*2:Die Leistungen in den Fächern „Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement“ und „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ werden zusammen bewertet (Summe der Einzelleistungen : 2).





Kenntnis genommen:



Ort, DatumOrt, Datum



Leitung der Bildungseinrichtung/des FachbereichsVor- und Familienname der beurteilten Person

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— Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
