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title: "§ 79 StaRUG — Aufgaben"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/starug/79"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/starug/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 79 StaRUG — Aufgaben

Der fakultative Restrukturierungsbeauftragte unterstützt den Schuldner und die Gläubiger bei der Ausarbeitung und Aushandlung des Restrukturierungskonzepts und des auf ihm basierenden Plans.

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— Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/starug/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
