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title: "Anlage 9 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/standag_2017/anlage-9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/standag_2017/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Anlage 9 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1097)



Die barrierewirksamen Gesteine eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen ein möglichst hohes Rückhaltevermögen gegenüber den langzeitrelevanten Radionukliden besitzen. Indikatoren hierfür sind die Sorptionsfähigkeit der Gesteine beziehungsweise die Sorptionskoeffizienten für die betreffenden Radionuklide nach der unten stehenden Tabelle, ein möglichst hoher Gehalt an Mineralphasen mit großer reaktiver Oberfläche wie Tonminerale sowie Eisen- und Mangan-Hydroxide und -Oxihydrate, eine möglichst hohe Ionenstärke des Grundwassers in der geologischen Barriere sowie Öffnungsweiten der Gesteinsporen im Nanometerbereich.





Bewertungsrelevante

Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise

Indikator des KriteriumsWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

Sorptionsfähigkeit der

Gesteine des einschlusswirksamen GebirgsbereichsKd-Wert für folgende

langzeitrelevante Radionuklide

≥ 0,001 m3/kgUran,

Protactinium, Thorium,

Plutonium, Neptunium,

Zirkonium, Technetium, Palladium,

Jod,

Cäsium,

ChlorUran,

Plutonium, Neptunium,

Zirkonium, Technetium, Cäsium–

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— Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/standag_2017/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
