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title: "Anlage 7 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der Gasbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/standag_2017/anlage-7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/standag_2017/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Anlage 7 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der Gasbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)



Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.





Bewertungsrelevante

Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise

Indikator des KriteriumsWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

GasbildungWasserangebot im

Einlagerungsbereichtrockenfeucht und dicht

(Gebirgsdurchlässigkeit

< 10–11 m/s)feucht

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— Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/standag_2017/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
