---
title: "§ 39 StAG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/stag/39"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
---

# § 39 StAG

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über die formalen Anforderungen an die Einbürgerungs- und die Verzichtsurkunde, die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung sowie den Staatsangehörigkeitsausweis.

---

— Staatsangehörigkeitsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
