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title: "§ 2 SPV — Gestaltung des Sonderungsplans"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/spv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/spv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 2 SPV — Gestaltung des Sonderungsplans

Der Sonderungsplan ist nach den in §§ 3 bis 5 bestimmten Grundsätzen zu gestalten. Hierbei sind die für die einzelnen Arten der Sonderungsverfahren in den Anlagen 1 bis 6 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden. Die zeichnerische Ausgestaltung richtet sich nach Landesrecht.

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— Sonderungsplanverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/spv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
