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title: "§ 10c SpielV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/spielv/10c"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/spielv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 10c SpielV

Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.



Gewerbeordnung und Spielverordnung,

2.



Spielhallenrecht der Länder,

3.



Jugendschutzrecht.

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— Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/spielv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
