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title: "Art 3 SozSichAbkSVKG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/sozsichabksvkg/art-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sozsichabksvkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Art 3 SozSichAbkSVKG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen das Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 9 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sozsichabksvkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
