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title: "§ 4 SLV — Ordnung der Laufbahnen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/slv_2021/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2021/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 4 SLV — Ordnung der Laufbahnen

Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet. Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.

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— Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2021/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
