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title: "§ 1 SkAufG — Allgemeine Voraussetzungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/skaufg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 1 SkAufG — Allgemeine Voraussetzungen

*Gliederung:* Art 2

(1) Für Einreise und Aufenthalt bestimmen sich die Rechte und Pflichten der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder nach den deutschen Gesetzen und Rechtsvorschriften.

(2) In der Vereinbarung sind die Rahmenbedingungen für den Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte nach Art, Umfang und Dauer festzulegen.

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— Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
