SGBAT

Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Ausfertigungsdatum:
11.12.1975
Fundstelle:
BGBl I 1975, 3015
Stand:
20260506175058
Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art I

Sozialgesetzbuch (SGB)

Erstes Buch (I)

Allgemeiner Teil

Art II

Übergangs- und Schlußvorschriften

Erster Abschnitt

(weggefallen)

§ 1

(weggefallen)

Dritter Abschnitt

Überleitungsvorschriften

Vierter Abschnitt

Schlußvorschriften

§ 23

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. Artikel II § 4 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1975, für eingeschriebene Studenten der staatlichen und der staatlich anerkannten Fachhochschulen mit Wirkung vom 1. September 1975 in Kraft.

(2) Artikel I § 44 tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Die Regelung gilt auch für die vor diesem Zeitpunkt fällig gewordenen, noch nicht verjährten Ansprüche auf Geldleistungen, soweit das Verwaltungsverfahren hierüber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.