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title: "§ 20 SGB 3 — Berufsrückkehrende"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/sgb_3/20"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# § 20 SGB 3 — Berufsrückkehrende

Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die

1.



ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen unterbrochen haben und

2.



in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

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— Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
