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title: "§ 70 SGB 2 — Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/sgb_2/70"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# § 70 SGB 2 — Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

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— Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
