SGB7§172cAbs3S1ÜbertrV

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Ausfertigungsdatum:
11.12.2024
Fundstelle:
BGBl. I 2024, Nr. 411, 12
Stand:
20241231222434
(XXXX)

Die in § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

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