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title: "§ 16 SEG — Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/seg/16"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/seg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# § 16 SEG — Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung

Die Leistungen der medizinischen Versorgung umfassen insbesondere:

1.



ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung nach den § 27 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 und § 28 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

2.



Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln nach den § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

3.



Versorgung mit Heilmitteln nach den § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 30 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

4.



Versorgung mit Hilfsmitteln und Körperersatzstücken sowie die Gewährung einer Pauschale zum Kleider- und Wäscheverschleiß nach den § 27 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 2 und § 31 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

5.



stationäre Behandlung nach den § 27 Absatz 1 Nummer 6 und § 33 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

6.



Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 27 Absatz 1 Nummer 7 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 42 Absatz 2 Nummer 1 und 3 bis 7 und Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,

7.



häusliche Krankenpflege nach den § 27 Absatz 1 Nummer 5 und § 32 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

8.



Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch nach Maßgabe des § 17,

9.



Leistungen zur Mobilität nach § 18,

10.



Leistungen der Haushaltshilfe und Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 74 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,

11.



Reisekosten nach § 43 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,

12.



Krankengeld der Soldatenentschädigung nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2,

13.



sonstige Leistungen zur Erreichung und Sicherstellung des Erfolges der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

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— Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/seg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
