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title: "Regel 28 KVR — Tiefgangbehinderte Fahrzeuge"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/seestro_1972/regel-28"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# Regel 28 KVR — Tiefgangbehinderte Fahrzeuge

Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug darf zusätzlich zu den in Regel 23 für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichtern drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder dort führen, wo sie am besten gesehen werden können.

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— Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
